Dr. Frank Ulrich Montgomery
Wie aus entsprechenden Änderungsanträgen für die geplante Novelle des Transplantationsgesetzes (TPG) hervorgeht, sollen Spendern, die als Folge der Transplantation länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind und Krankengeld bekommen, die Differenz zum letzten Nettoeinkommen ausgeglichen werden. Die Mehrkosten soll die Kasse des Organempfängers tragen. Die Unfallversicherung soll bei möglichen Spätfolgen einspringen.
Montgomery forderte, Nachuntersuchungen, Nachsorge- und Rehamaßnahmen sowie eine psychosoziale Nachsorge nach einer Lebendspende versicherungsrechtlich abzusichern. Hierfür habe sich auch der Deutsche Ärztetag in der Vergangenheit immer wieder stark gemacht. Zuletzt habe sich die BÄK in einer Stellungnahme zur TPG-Novelle für eine Neuregelung ausgesprochen. Der Gesetzgeber müsse zudem dafür sorgen, dass Lebendspendern keine Nachteile beim Abschluss einer Lebensversicherung nach einer Spende entstehen. Wichtig sei auch, dass Ehepartner und Kinder des Spenders im Falle von Komplikationen ausreichend abgesichert sind.
Im Jahr 2010 waren 22,6 Prozent (665) der transplantierten Nieren Lebendspenden. Die Anzahl der Teil-Leber-Lebendspenden lag 2010 bei 90, was einem Anteil von sieben Prozent aller Lebertransplantationen entspricht.
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